Die Praxis vollumfänglich alle hausärztlichen Leistungen an, dazu gehören u.a.:
- Beratung in allen Gesundheitsfragen
- Gesundheitsvorsorgen
- Hausarztzentrierte Versorgung
- Check-up für Patienten >35 Jahre alle 3 Jahre (im HZV alle 2 Jahre )
- Laboruntersuchungen
- Schutz-Impfungen
- Ultraschall von Bauch, Brustkorb, Urogenitalorgane und Schilddrüse (Sonographie)
- Lungenfunktionstestung (Spirometrie)
- Krebsvorsorge für Männer (ab dem 45. Lebensjahr jährlich)
- Hautscreening für Patienten > 35Jahre alle 2 Jahre (einzeln oder in Kombination mit dem Check-up)
- Psychosomatische Grundversorgung
- DMP (Disease Management Programme) für Diabetes, KHK und Asthma/COPD
- Jugendschutzuntersuchung für Auszubildende
- Jugendvorsorgeuntersuchung J1 für Jugendliche zwischen 12-14 Jahren
- Wundversorgung und kleine chirurgische Eingriffe
- chirurgische Entfernung von Hautveränderungen, wie z. B. Melanozytennävi, Atheromen, Warzen etc. (Privatleistung)
- Voruntersuchungen bei ambulanten Operationen
- Beratung und Erstellen von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten (Privatleistung)
- Untersuchung für LKW Führerschein-Verlängerung (Privatleistung)
- Hausbesuche bei dringender medizinischer Notwendigkeit und Immobilisation
Einige Informationen zu Privatleistungen für Kassenpatienten (IGEL=Individuelle GEsundheits Leistungen):
Grundsätzlich hat unsere Praxis kein Interesse daran, IGEL Leistungen anzubieten und durchzuführen, da wir die Zeit für die Behandlung unserer Patienten benötigen.
Es besteht jedoch zunehmend ein Wunsch der Patienten nach umfangreicher Diagnostik, z.B. Blutuntersuchungen. Wir als Arztpraxis haben keinen Einfluß darauf, dass viele der gewünschten Untersuchungen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden!
Die Erstellung von Gutachten und Fragebögen von Versicherungen für Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sind häufig mit einem erheblichen zeitlichem und organisatorischem Aufwand verbunden. Versicherungen verdienen mit diesen Verträgen extrem viel Geld, Ärztinnen/Ärzte haben dagegen die volle Verantwortung für die sachlich korrekte Begutachtung und sind auch Jahre später hierfür voll in der Haftung! Aus diesem Grund werden entsprechende Gutachten in unserer Praxis ausschließlich nach dem tatsächlichen Zeit- und Arbeitsaufwand berechnet, zudem legen allein die Ärztinnen und Ärzte fest, welche Untersuchungen für eine rechtssichere Testierungen notwendig sind. Wir erstellen Ihnen nach Durchsicht der Unterlagen einen Kostenvoranschlag (GOÄ), der je nach Art und Umfang des Fragebogens in aller Regel deutlich über den pauschalen Kostenerstattungen der Versicherung liegt. Wir möchten Sie höflist bitten, der Praxis Diskussionen hinsichtlich dieses Vorgehens zu ersparen, Verursacher sind die Versicherungen, nicht unsere Arztpraxis. Die Praxis behält sich vor, Begutachtungen aus haftungsrechtlichen Gründen in Einzelfällen auch abzulehnen. Wir empfehlen Ihnen dann einen Medizinischen Gutachter.
Ein großes und zeitraubendes Ärgernis ist die zunehmende Anforderung von Attesten und Bescheinigungen. Wir als Arztpraxis sollten uns primär um die Behandlung von kranken Patienten kümmern, das Ausstellen von oft unnötigen Attesten und Bescheinigungen kosten uns Zeit und Nerven, zudem sind wir rechtlich mit unserer Unterschrift voll haftbar. Atteste sind grundsätzlich Privatleistungen. Beschwerden über Kosten der Atteste richten Sie bitte ausschließlich an den Anforderer eines Attestes, nicht an uns!
Einige Untersuchungen werden zudem nur Fachärzten vergütet. Grundsätzlich können manche dieser Leistungen auch von unserer Praxis durchführt werden (z.B. Chirugische Entfernung verdächtiger Hautstellen, Herzschrittmacherkontrollen, sonographische Herzuntersuchung etc.). Sollten Patienten fachärztliche Leistungen durch unsere Praxis wünschen, erfolgt eine Privatabrechnung nach der GOÄ mit bedarfsorientiertem Steigerungssatz. Die Verantwortung für (nicht zumutbare) Wartezeiten auf Termine bei Fachärzten liegt nicht bei unserer Praxis! Leistungen für unsere Patienten kostenfrei anzubieten, ist unserer Praxis durch einen hohen Kostendruck nicht möglich und im ärztlichen Berufsrecht zudem nicht erlaubt.
Bitte prüfen Sie, ob Sie wirklich immer eine Bescheinigung benötigen und ob eine IGEL Leistung für Sie wirklich sinnvoll und notwendig ist!
